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EU-MEDIENPOLITIK MÖGLICHKEITEN ZUR FLEXIBLEREN NUTZUNG DER RUNDFUNK- FREQUENZEN Ist die Trennung der Telekommunikations- und Rundfunkfrequenzen noch gerechtfertigt? Arne Börnsen

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ISBN 978-3-89892-803-8www.fes.de/medienpolitik

E U - M E D I E N P O L I T I K

MÖGLICHKEITEN ZUR FLEXIBLEREN NUTZUNG DER RUNDFUNK-FREQUENZENIst die Trennung der Telekommunikations- und Rundfunkfrequenzen noch gerechtfertigt?

Arne Börnsen

FES-EUM Frequenzen RZ• 31.10.2007 9:00 Uhr Seite 1

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Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen

Ist die Trennung der Telekommunikations- und Rundfunk-frequenzen noch gerechtfertigt?

Arne Börnsen

EU-MEdIENpolITIk

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen Inhalt

INhAlT

Thesen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

I. EINlEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Breitband-Initiativen der EU-Kommission . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Die wirtschaftliche Bedeutung flächendeckender Breitbandversorgung . . . . . . . 8

Konsequenz der Forderung nach Breitbandzugang – Aufgabenstellung dieser Studie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Die Aufteilung der Zuständigkeiten für Rundfunk- und Telekommunikationsrecht in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

II. REGUlAToRISChE RAhMENBEdINGUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Der Rundfunkbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Die Frequenzordnung (Terrestrischer Verbreitungsweg) . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

III. AkTUEllE NUTZUNG dES FREQUENZSpEkTRUMS . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Aspekte der Frequenznutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

Ausschöpfung des aktuellen telekommunikationsrechtlichen Rahmens . . . . . . 21

Widmungen der Frequenzbereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

IV. VoN dER FREQUENZkNApphEIT ZUM FREQUENZÜBERANGEBoT . . . 22

Gebot der effizienten Nutzung für das Rundfunkspektrum . . . . . . . . . . . . . . . 22

Realisierung der Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk . 24

Grundversorgung mit terrestrischer Fernsehübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Übertragung von Fernsehsignalen über DVB-H . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Digitale Radioprogramme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Digitale Fernsehangebote privater Fernsehsender . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

ISBN: 978-3-89892-803-8

Herausgeber: Stabsabteilung der Friedrich-Ebert-Stiftung Redaktion: Beate Martin, Thomas Dreher, Eike-Gretha Breuer © 2007 Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastr . 17, D -10785 Berlin Stabsabteilung, www .fes .de/stabsabteilung

Umschlag: Lutz Jahrmarkt, Fahrenholz unter Verwendung des Photos: Earth at Night 2001 . NASA/Goddard Space Flight Center Scientific Visualization Studio Gestaltung: Doreen Engel, Berlin Druck: farbo print + media GmbH

Printed in Germany November 2007

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen Thesen

Thesen

➛ EineflächendeckendeVersorgungallerHaushaltemitbreit-bandigenKommunikationsangebotenistinderzeitDeutsch-landnichtmöglich.

➛ Technische Gegebenheiten im Festnetz lassen es nicht zu,DSL-Signaleweiteralsca.5kmvomletztenHauptverteilerzurVerfügungzustellen.

➛ DrahtloseSystemearbeitenheute imFrequenzbereich von3,5GHzund2,1GHz.DieReichweitederSignaleim3,5GHz-Band liegtausphysikalischenGründenbeica.1,5km,ab-hängigvondentopographischenBedingungensogaroftmalsdarunter.UMTSistzwartechnischinderLage,breitbandigeAnschlüssezuermöglichen,stehtinländlichenRäumenaberkaumzurVerfügung,daderAufbaudurchdenverwendetenFrequenzbereichzuteuerist.

➛ Es besteht also die Tendenz, dass in den BallungsräumenimmergrößereBreitbandigkeitmitbiszu50MBit/sek.ange-botenwird,währendinweiten ländlichenRäumengeradeISDN-Qualitätmit128KBit/sek.zurVerfügungsteht.

➛ Es ist gesellschaftspolitisch jedoch nicht akzeptabel, denländlichenRaumvonmodernenKommunikationsangebotenabzuschneiden.

➛ IstalsodieSubventionierungderErrichtungvonInfrastruk-turen erforderlich? Oder die Verpflichtung zum Universal-dienst und die Einrichtung eines Universaldienstfonds, indenalleTelekommunikationsanbietereinzuzahlenhaben?

➛ DieAlternativebestehtineinerFlexibilisierungderNutzungs-bedingungen des Rundfunkspektrums. In dem Spektrumzwischen470und862MHzist–physikalischbedingt–dieReichweite der Signale wesentlich höher (siehe Abb.1), so

V. VoN dER UNIVERSAlVERSoRGUNG ZUR FlEXIBlEN NUTZUNG dER RUNdFUNkFREQUENZEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Analoge Fernsehübertragung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Von der Grundversorgung zur wirtschaftlichen Frequenzverwertung . . . . . . . . 29

Änderungen im Nutzerverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Fernsehen über das Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Vernachlässigung ländlicher Regionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

VI. MÖGlIChkEITEN ZUR FlEXIBIlISIERUNG dES RUNdFUNkSpEkTRUMS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Priorität für den Rundfunk . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Notwendigkeit der Breitbandkommunikation für die Bundesländer . . . . . . . . . 33

Weitere Nutzungsmöglichkeiten für Telekommunikationsdienste . . . . . . . . . . . 34

Ausblick der EU-Kommission auf die World Radiocommunication Conferences 2007 und 2011 . . . . . . . . . . . . . . 34

VII. BEWERTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

literatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

der Autor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen Vorbemerkung

Die heutige UMTS-Infrastruktur konzentriert sich aus tech-nischenundwirtschaftlichenGründenaufdieBallungsräumeDeutschlandsundspieltdaherfürdieGebietejenseitsurbanerZentrenkaumeineRolle.EineBreitbandverbindungüberSatel-litohneeinenRückkanalistebenfallskeinesinnvolleVariantezumAusbauderBreitbandversorgung.

Als weitere Technologie steht WiMAX (Worldwide Interopera-bility for Microwave Access) zur Verfügung. Allerdings leidetdieseFunktechnik,bedingtdurchdieihrderzeitzugewieseneFrequenzvon3,5Gigahertz(GHz)unterdermangelndenReich-weitederFunksignale.DemzufolgeisteinEmpfangnurineinemRadiusvonmaximal1,5KilometernproBasisstationmöglich.DerAufbauundBetriebeinerBasisstationrechnetsicherstbeicirca500HaushalteninnerhalbdiesesRadius.DieseZahlwirdaberzumBeispielinderLüneburgerHeideoderimTeufelsmoornichterreicht.AlsLösungsansatzbietetsichdieNutzungvonWiMAXaufFrequenzendesRundfunkspektrumsan,diedurchdie Digitalisierung frei gewordenen sind. Aus physikalischen

dassauch im ländlichenRaumdrahtloseNetzewirtschaft-lichbetriebenwerdenkönnen.

➛ Dafürsprichtauch,dassheutederArt.5derVerfassungneuinterpretiert werden muss: Die Informationsvielfalt durchFernsehen und Rundfunk ist uneingeschränkt gewährleis-tet.DerTeilderBevölkerungjedoch,demkeinebreitbandigeKommunikationermöglichtwird,hatkeinenZugangzuderInformationsvielfalt des Internets, die mehr und mehr fürden Alltag unabdingbar erforderlich geworden ist. »Allge-meinzugänglicheQuellen«1könnendemnachnichtvondergesamtenBevölkerungerreichtwerden.

Vorbemerkung

WährendindenBallungsräumenderBundesrepublikDeutsch-landmittlerweileeinegroßflächigeVersorgungmitBreitband-anschlüssen aufgebaut wurde und hierfür eine Vielzahl vonÜbertragungswegenzurVerfügungsteht2,isteinebreitbandigeVersorgung insbesondere in ländlichenRäumenderBundes-republiknichtflächendeckendmöglich.

Die eingeschränkte Reichweite des DSL-Signals im Festnetzlässteine»letzteMeile«,dieTeilnehmeranschlussleitung(TAL),vonnurwenigenKilometernLängezu.EinalternativerAufbaueinesGlasfasernetzesinländlichenRegionenkannallenfallsineinigenJahrzehntendieaktuellenReichweitenproblemelösen.So fällt der Blick auf die Nutzung von Funktechnologien zurgroßflächigenVersorgungmitBreitbandanschlüssen.

1 Art.5GG(1).2 NebenDSLviaTelefonleitung,FernsehkabeloderGlasfasernetzund

dem im Aufbau befindlichen VDSL als leitungsgebundene Technolo-gien gibt es ebenfalls leitungsungebundene Übertragungswege wieDVB-T,DVB-H,T-DMB,T-DAB,DVB-S,UMTS,WLANundWiMAX. ▲ Abbildung 1: Quelle: Detecon International GmbH, Bonn, 2007.

• Ausleuchtung 450 MHz• Inhouse Coverage mit 80% Wahrscheinlichkeit

� Beispiel: Anzahl Funkstationen 450 Mhz

� Kabelloser Breitbandzugang erfordert höheren Anteil Inhouse Coverage (standardunabhängig):• Frequenzen oberhalb 3 GHz benötigen 5–10 mal mehr Basisstationen im Vergleich zu 450 MHz• Wirtschaftlichkeit in ländlichen Regionen nur möglich bei Verwendung von Frequenzen < 1 GHz• Öffentliche Akzeptanz (EMUV) muss gegeben sein (Anzahl Stationen, Leistungsflussdichte)

� Fazit

Spektrum Management und effizienter kabelloser Breitbandzugang

• Ausleuchtung 3.5 GHz• Inhouse Coverage mit 80% Wahrscheinlichkeit

� Beispiel: Anzahl Funkstationen 3,5 Ghz

� Ein Engpassfaktor für die kommerzielle Breitband Versorgung ländlicher Räume ist die Blockierungphysikalisch geeigneter Frequenzblöcke in Deutschland.

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen I . Einleitung

lichenGebietenzuangemessenenPreisenanbietenzukönnen.DiessindzweiwesentlicheKernpunktederi2010-StrategiederEuropäischenKommission.

»i 2010«  ist  der  neue  strategische  Rahmen  der  Europäischen  Kom-

mission, mit dem die großen politischen Leitlinien für die  Informa-

tionsgesellschaft  und  die  Medien  definiert  werden.  Diese  neue 

integrierte Politik zielt vor allen Dingen darauf ab, Wissen und Inno-

vation zu fördern, um das Wachstum und die Schaffung von mehr 

und besseren Arbeitsplätzen voranzutreiben. Die Politik ist Teil der 

überarbeiteten Lissabon-Strategie.4

HeutezeigtsichdiedigitaleKluftindenEU15–den15Mitglied-staatenderEUbiszum30.April2004–darin,dassmehrals90ProzentderstädtischenHaushalteundUnternehmenübereinenBreitbandzugangverfügen,dagegenkönnennur60ProzentderländlichenBevölkerungdieseMöglichkeitnutzen5.FürdieneuenMitgliedstaatengibtesnochkeineDaten.DieseKluftbestehtabernichtnur inBezugaufdenZugangselbst,sondernauchdarin,dassindenländlichenGebietendieKostenderAnschlüssehöhersindunddieGeschwindigkeitderDatenübertragungniedrigerist.

Die wirtschaftliche Bedeutung flächendeckender Breitbandversorgung

Die Problematik der unzureichenden Versorgung wird durchStudienindenUSA6belegt,diezeigen,dassdieBeschäftigungs-

4 http://europa.eu/scadplus/leg/de/cha/c11328.htm5 »E-Government: Informations- und Kommunikationstechnologien in

deröffentlichenVerwaltungauflokalerundregionalerEbene–inno-vativeProjekte«AusschussderRegionenderEU,2004.

6 »WorldwideOnlineAccess2004–2010«eMarketer,2006.»BroadbandinAmerica:Access,UseandOutlook«ConsumerElectronicsAssociation,2007.

GründenwürdesichdieReichweitederSignalesoaufbiszu10Kilometererhöhen.DamitließensichländlicheRäumezuwirt-schaftlichenBedingungendurchprivateAnbieterversorgen.

AlsVoraussetzunghierfürmüssensichdieStaatskanzleienderBundesländerbereiterklären,überdieNutzungdesRundfunk-spektrumsneunachzudenken.BesondersmitBlickaufdiesicheröffnendenGestaltungsspielräumedurchdie»digitaleDividen-de«bieten sichneueMöglichkeitenandieRessourceFunkfre-quenz im Dienste der Allgemeinheit zu nutzen. Den breitban-digenZugangzumInternetinländlichenGebietenzuschaffenentsprichtebenfallseinemBeitragzurGewährleistungchancen-gleicherLebensbedingungenimZeitalterderDigitalisierung.

I. EINlEITUNG

Breitband-Initiativen der EU-Kommission

In einer Rede vom 27. März 2006 unterstrich Viviane Reding,EU-KommissarinfürInformationsgesellschaftundMedien,dieEuropäischeUnion(EU)müssezumZielhaben,einenBreitband-zugangfüralleBürgerzurVerfügungzustellen.Dazumüsstenalle Instrumente genutzt werden, denn diese lückenlose Breit-bandversorgung versprecheWachstumundArbeitsplätze, ins-besondereindenwenigerentwickeltenGebietenderEU.

DieAnzahlbreitbandigerLeitungen ist inden letztenJahrenexponential gewachsen.Derzeit gibt es inderUnionüber90MillionenderartigeAnschlüsse.3Damitabernichtgenug–diebeidenHauptanliegenRedingssinderstens,Breitbandfürallezugänglichzumachen,undzweitens,denZugangauchinländ-

3 »BroadbandAccessintheEU:situationat1July2007«ArbeitspapierdesCommunicationCommittee(COCOM07-50FINAL)vom15.10.2007.

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen I . Einleitung

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eineNutzungderFunkfrequenzenindenFokus.AuchdeshalbhatdieEU-KommissionineinerMitteilungandenRatunddasParlamentvom8.Februar2007mitdemTitel»ZügigerZugangzu Frequenzen für drahtlose elektronische Kommunikations-dienste durch mehr Flexibilität«8 angeregt, die Frequenznut-zung gegenüber den heutigen Festlegungen zu flexibilisieren.Dabei hat die Kommission insbesondere auf das Rundfunk-spektrumverwiesen.

Mit  Unterstützung  des  Funkfrequenzausschusses  (RSC)  und  des 

Kommunikationsausschusses  (COCOM)  wird  die  Kommission  200� 

ein  Paket  von  gegenwärtig  für  Rundfunk-,  Mobilfunk-  und  IT-An-

wendungen genutzten Frequenzbändern (siehe Anhang) gründlich 

auf  seine Eignung  für eine vollständige oder  teilweise Einführung 

der Flexibilität prüfen.9

Reding untermauerte kürzlich ihr Vorhaben die Nutzung be-stimmterFrequenzenneuzuorganisieren,umFreiräumefürdieEntwicklunginnovativerDrahtlostechnologienzuschaffen.10

KonkretesZielderhiervorliegendenStudieistes,denBedarfanFrequenzen fürZweckedesRundfunks zubeurteilenundzu bewerten, ohne eine quantitativ zutreffende Abschätzungvorzunehmen. Denn dazu bedarf es einer einvernehmlichenHerangehensweise mit Vertretern der Bundesländer. AufGrundlagedieserStudiesollbewertetwerden,obungenutztesRundfunkfrequenzspektrum zur Verfügung steht und wie

8 (KOM(2007)50).9 ebd.10 »ProposalforaDirectiveoftheEuropeanParliamentandoftheCoun-

cilrepealingCouncilDirective87/372/EEConthefrequencybandstobereservedforthecoordinatedintroductionofpublicpan-Europeancellular digital land-based mobile communications in the Communi-ty«EU-Kommission,25.07.2007(COM(2007)367).

rate in Gemeinden mit guter Breitbandanbindung im Ver-gleichzusolchenohnederartigeZugängeum1Prozentanstieg.DiesesErgebniswurdedurcheineaufderCeBIT2006vorge-stellteStudie7bestätigt,diefestgestellthat,dassinDeutschlanddurchkonsequenteEinführungderBreitbandkommunikationbis2010dasBIPum46Mrd.Eurogesteigertwerdenkann.Da-durchentstündenzusätzlich265.000Arbeitsplätze.

Um diese Vorteile einer besseren Breitbandversorgung zu er-reichen,willRedingdieMitgliedstaatenermutigen,ihrenatio-nalenStrategienzuerneuernunddieChancenzuerkennen,diesichdenRegionendurcheinebessereBreitbandversorgunger-öffnen.DieEU-KommissarinschlägtindiesemZusammenhangvor, ländliche Entwicklungspolitik eng mit Projekten struktu-rellerFörderprogrammezuverbinden.

Zudem wird von Reding und ihren Kolleginnen Marianne Fi-scher-Boel,EU-KommissarinfürLandwirtschaftundländlicheEntwicklung,DanutaHuebner,EU-Kommissarin fürRegional-politik, und Neelie Kroes, EU-Kommissarin für Wettbewerb,angeregt, Synergieeffekte zwischen den Programmen der EUzu finden. Unterstützt von den 25 EU-Mitgliedstaaten strebtRedingan,bis2010fast100ProzentdereuropäischenBürgereinenBreitbandzugangzurVerfügungzustellen.

Konsequenz der Forderung nach Breitbandzugang – Aufga-benstellungderStudie»MöglichkeitenzurflexiblerenNutzungderRundfunkfrequenzen«

Esistnahezuunmöglich,eine100-prozentigeBreitbandversor-gunginDeutschlandundEuropaaufBasisderheutezurVerfü-gungstehendenÜbertragungsmöglichkeitenzuerreichen.WeilderAufbauvonbreitbandigenFestnetzstrukturenindünnbe-siedeltenRegionenwirtschaftlichunrentabel erscheint, rückt

7 »GesamtwirtschaftlicheAuswirkungenderBreitbandnutzung«BMWi,2006.

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen I . Einleitung

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gangenheitnichtmehreinfachaufrechtzuhaltengewesen.DiesdeutetesichschoninderBeschlussfassungzumMedienstaats-vertragundTelemediengesetzan.

DieBundesnetzagentur(BNetzA)hateineherausragendeFunk-tion bei der Vergabe der Frequenzen sowohl für Telekommu-nikationsanwendungen, als auch für Rundfunkdienste. BeiletzterenistallerdingsdieZuständigkeitderBundesländerzubeachten. Dies bedeutet, dass die Bundesnetzagentur bei derdenkbaren Vergabe von ursprünglichen Rundfunkdienst-Fre-quenzenfürdenAufbaueinerbreitbandigenTelekommunikati-onsinfrastrukturnichteigenständighandelnkönnte.IneinemEckpunktepapiervomJanuar200611hatdieBNetzAdieSituati-

11 Bundesnetzagentur: »Eckpunkte für die bedarfsgerechte Bereitstel-lung von Übertragungskapazitäten für Rundfunk und für multime-diale Dienste auf Frequenzen, die dem Rundfunkdienst zugewiesensind«,Amtsblattvom11.Januar2006.

dieses SpektrumeinerflexiblerenNutzung zugeführtwerdenkönnte. Konkret gefragt: Welche Verwendung außerhalb derRundfunknutzungkönntegerechtfertigtsein?

Die Aufteilung der Zuständigkeiten für Rundfunk- und Telekom-munikationsrecht in Deutschland

In Deutschland ist die rundfunk- und telekommunikations-rechtliche Situation durch die föderalen und bundesrecht-lichenZuständigkeitengeprägt,dienachfolgendskizziertwer-densollen.

▲ Abbildung 2: Quelle: Börnsen, 2007.

Das Grundgesetz unterscheidet nach der Zuständigkeit desBundes für die Telekommunikation und der Länder für denRundfunk.DiesestrikteTrennungistjedochbereitsinderVer-

Trennung der gesetzlichen Ebenen zwischen Bund und Ländern

Attractivity

Grundgesetz

Bund

Land

Telemedien-Gesetz2004

Landes-Rundfunk-GesetzLandesmediengesetz

Rundfunkstaatsvertrag

Programm-veranstalterSendenetz-betreiber

Frequenz-Zuteilungs-

nehmer

Inhalte-anbieter

Zuständigkeit der BNetzA bei Frequenznutzung und -vergabe

Frequenzbereichszuweisungsplan

• Es werden die Frequenzbereiche auf inter-nationaler Ebene bestimmten Funkdienstenzugewiesen.

• Das BMWi erlässt eine Rechtsverordnung,der Bundesrat erklärt sein Einvernehmen zurundfunkrelevanten Funkdiensten.

Telekommunikation

Frequenznutzungsplan

Rundfunk

• Die Frequenzen werden detailliertbestimmten Nutzungsarten zugeordnet.

• Vollzogen wird die Tätigkeit durch dieBNetzA auf der Grundlage einschlägigerParagraphen des TKG

• Die Übertragung wird von der BNetzAverantwortlich gestaltet.

• Entsprechend einschlägiger Vorgaben desTKG werden die Frequenzen von derBNetzA für bestimmte Nutzungenvergeben.

• Das Vergabeverfahren richtet sich nach derNachfrage.

• Sofern Frequenzknappheit besteht, wirdi.d.R. eine Versteigerung der Frequenzendurchgeführt.

• Entsprechend der verfassungsmäßigenRechte des Rundfunks (Versorgungs-sicherheit, Entwicklungsmöglichkeiten desö.r. Rundfunks) melden die Bundesländerihren Bedarf für Frequenzen, derenNutzung dem Rundfunk reserviert sind.

• Die Frequenzzuteilung erfolgt durch dieBNetzA.

• Bei Knappheit: Ausschreibung

:

BundesnetzAgentur

▲ Abbildung 3: Quelle: Börnsen, 2006.

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen II . Regulatorische Rahmenbedingungen

1�

»Rundfunk  ist die  für die Allgemeinheit bestimmte Veranstaltung 

und  Verbreitung  von  Darbietungen  aller  Art  in  Wort,  in  Ton  und 

in Bild unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen ohne 

Verbindungsleiter oder längs oder mittels eines Leiters. Der Begriff 

schließt Darbietungen ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder 

gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.«13

WeitereInhaltekönnenMediendiensteimSinnedesTeleme-diengesetzes(TMG)sein.

NichtzumRundfunkdienstgehörenTechnologienwiezumBeispiel UMTS und WiMAX. Diese haben Alleinstellungs-merkmalewieindividuelleAdressierung.EineÜbertragungvonRundfunksignalenmittelsdieserTechnologienistaller-dingsmöglich.

Die Frequenzordnung (Terrestrischer Verbreitungsweg)

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) des Bundes enthältgrundsätzlicheAngabenzurFrequenzordnung:

Die Drei-Stufen-Folge der Frequenzordnung

DasTKGunterscheidetinseinergesetzlichenAusgestaltungderFrequenzordnung zwischen der Aufstellung des Frequenzbe-reichszuweisungsplans (erste Stufe), der Aufstellung des dar-aufaufbauendenFrequenznutzungsplans(zweiteStufe)sowiederZuteilungderFrequenzen(dritteStufe).14DieseVorschriftnenntalsRegulierungszieldie»SicherstellungeinereffizientenundstörungsfreienNutzungvonFrequenzen.«15

13 §2Rundfunkstaatsvertrag (RStV),geändertdurchden9.Rundfunk-änderungsstaatsvertrag(RäStV)2007.

14 §52Abs.1TKG.15 §2Abs.2Nr.7TKG.

6.

7.

ondargestelltundaufmöglichemultimedialeAnwendungenimRundfunkspektrumhingewiesen.

VoreinerinhaltlichenBeurteilungistesjedocherforderlich,dierechtlichenRahmenbedingungendarzulegen.Dieswirdange-sichtsderkomplexenSituationdurchgesetzlicheBestimmungen,Rundfunkstaatsverträge,Mediengesetze,demTelekommunika-tionsgesetz u.a. mit dem Anspruch einer groben Darstellungvorgenommen.BewusstwirdnichtjederAspektberücksichtigt,essolllediglicheineÜbersichtermöglichtwerden.

II. REGUlAToRISChE RAhMENBEdINGUNGEN

Der Rundfunkbegriff

DasGrundgesetzgewährleistetinArtikel5Absatz1Satz2»dieFreiheitderBerichterstattungdurchRundfunk«,ohnedenRundfunkbegriffzudefinieren.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sieht den BegriffdesRundfunksdynamischundentwicklungsoffen.EineBe-schränkungnachÜbertragungsartbzw.nachderÜbertra-gungstechnologiefindetnichtstatt.12

DieRundfunkgesetzenormierendieAufgabenderöffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ordnen und umschrei-bendamitauchdenRundfunkbegriff.

IndenMediengesetzenderMehrzahlderBundesländerfin-densichgleichlautendeDefinitionen.

Im § 2 Rundfunkstaatsvertrag findet sich eine allgemeineRundfunkdefinition:

12 BVerfG:74,297–5.Rundfunkentscheidung,1987.

1.

2.

3.

4.

5.

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1�

Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen II . Regulatorische Rahmenbedingungen

1�

zurFrequenzzuteilunggesetzlichgeregeltunddieBeteiligungderLänderundihrerzuständigenBehördenausdrücklichan-geordnet.

DieVorgabenfürdieinhaltlicheAusgestaltungdesFrequenzbe-reichszuweisungsplanssindin§52Abs.2TKGenthalten.DanachwerdendieFrequenzbereichedeneinzelnenFunkdienstenundanderenAnwendungenelektromagnetischerWellenzugewiesen.

Zweite Stufe:Frequenznutzungsplan

Die Bundesnetzagentur erstellt den Frequenznutzungsplan auf der 

Grundlage des Frequenzbereichszuweisungsplans unter Berücksich-

tigung der in § 2 Abs. 2 TKG genannten Ziele, der europäischen Har-

monisierung, der technischen Entwicklung und der Verträglichkeit 

von Frequenznutzungen in den Übertragungsmedien.19 

Die»BelangedesRundfunks«20zählenauchzudenbeiderFre-quenznutzungsplanungzuberücksichtigendenAspekten.

ImFrequenznutzungsplan(FreqNP)werdeninnerhalbderFre-quenzbereichedurchdieAufstellungvonTeilplänenfürdieein-zelnenFrequenzbereichedetaillierteFrequenznutzungenzuge-ordnetundNutzungsbestimmungeninFormsendetechnischerVorgabenfestgelegt.21

Inhaltlich unterscheidet sich der Frequenznutzungsplan vomFrequenzbereichszuweisungsplan vor allem in der Detaillier-theitderFrequenzbereichszuweisung.DerFrequenznutzungs-planwirdnicht inFormeinerVerordnungveröffentlicht,son-dern ist ein verwaltungstechnisches Instrument der BNetzA.

19 §54Abs.1TKG.20 §2Abs.2Nr.7TKG.21 §54Abs.2TKGinVerbindungmit§3Frequenznutzungsplanaufstel-

lungsverordnung(FreqNPAV).

Erste Stufe:Frequenzbereichszuweisungsplan

AufdererstenStufedernationalenFrequenzplanungwirdderFrequenzzuweisungsplanfürdieBundesrepublikDeutschlandauf der Grundlage des internationalen Frequenzbereichszu-weisungsplans der ITU nach Art. 8 der Vollzugsordnung fürden Funkdienst in Form einer Rechtsverordnung durch dieBundesregierung erstellt.16 Für die nationale Gestaltung sindAbweichungen vom internationalen Frequenzbereichszuwei-sungsplan nur unter den einschränkenden Bedingungen derVollzugsordnungfürdenFunkdienstzulässig.

Die  Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung  (FreqBZPV)  ent-

hält die grundsätzlichen Regelungen über den Geltungsbereich und 

den Inhalt des Frequenzbereichszuweisungsplans sowie die Definiti-

onen der wesentlichen Begriffe.17

DieZustimmungdesBundesratesistnurfürVerordnungener-forderlich,indenenFrequenzendemRundfunkdienstzugewie-senwerden.

Die Bundesländer werden allerdings schon bei der interna-tionalen Frequenzbereichszuweisung in die Beratungen ein-bezogen,namentlichbeiderBildungvonArbeitskreisenzurVorbereitung der Weltfunkkonferenz (World Radiocommu-nication Conference – WRC)18 und bei den langfristigen Fre-quenzbedarf-Entwicklungsplanungen.DarüberhinausistdieKoordinierungzwischenBundundLändernseit2001indenVerordnungen zur Frequenznutzungsplanaufstellung sowie

16 §52Abs.1Satz1TKG.17 FreqBZPV.18 ZumZeitpunktderDrucklegungfanddieWRC-07inGenfstatt,aktu-

elleInformationenhierzuunterhttp://www.itu.int/ITU-R/index.asp?category=conferences&link=wrc-07&lang=en

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1�

Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen II . Regulatorische Rahmenbedingungen

1�

Entsprechend§63Abs.5TKGsolldiederzeitigeanalogeFern-sehrundfunk-Übertragung bis spätestens Ende 2010 und dieÜbertragung von UKW-Hörfunk bis spätestens 2015 auf digi-taleÜbertragungumgestelltsein,soauch festgehalten in§8Abs.3FreqZutV.

Die Bundesnetzagentur soll Frequenzzuteilungen für analoge Rund-

funkübertragungen  auf  der  Grundlage  der  rundfunkrechtlichen 

Festlegungen der zuständigen Landesbehörde nach Maßgabe des 

Frequenznutzungsplanes  für  den  Fernsehrundfunk  bis  spätestens 

2010 und für den UKW-Hörfunk bis spätestens 201� widerrufen.25

DadiekünftigeNutzungvonDVB-TindenFrequenzbereichenstattfindensoll,dieheutefürdieanalogeÜbertragungvonFern-sehrundfunkgenutztwerden,mussohnehinsukzessiveaufdieÜbertragunganalogerSignaleverzichtetwerden.Bis2010solldieUmstellungderFernsehsignalevonanalogaufdigitalvoll-zogen worden sein. Die Signale für Radiorundfunk sollen ab2015nurnochdigitalgesendetundempfangenwerden.

Die BNetzA hat bereits in einer Entscheidung vom 20. März2002»EckpunktezurVergabevonFrequenzen fürdie terres-trischedigitaleÜbertragungvonRundfunk,insbesondereFern-sehrundfunk«unddarüberhinausfürMedien-undTeledienstegemäßdemzuderZeit gültigenTKGaufgestellt.26DieseRah-menbedingungensollenaberausdrücklichnichtindieländer-rechtlichenKompetenzeneingreifen.VielmehrregelnsiezumBeispieldievorläufigeFestlegungvonFrequenzbereichenunddieUmsetzungderBelangedesRundfunksbeiderRealisierungdesVersorgungsbedarfseinesLandes.

25 §63Abs.5TKG.26 AmtsblattderRegulierungsbehördefürTelekommunikationundPost

Nr.6/2002.

Wirkung erzielt er u.a. bei der Umsetzung in Form der Fre-quenzbereichszuweisung, deren »planerische Grundlage« erliefert,22undalsGrundlagefürFrequenzzuteilungen.

Dritte Stufe:Frequenzzuteilung

DiekonkreteFrequenzzuteilungnachMaßgabedesFrequenz-nutzungsplanserfolgtinFormeinesVerwaltungsaktes23durchdieBNetzA.ImnovelliertenTKGvon2004istvorgesehen,dassdieFrequenzzuteilunginderRegelinFormeinerAllgemeinzu-teilungerfolgt.DiessollinsbesonderebeiderFrequenzvergabefürdieNutzungvonbestimmtenFrequenzendurchdieAllge-meinheitgelten.

DienäherenRegelungenzumInhaltundVerfahrenderZuteilungsindwiederumineinerRechtsverordnung24festgelegt.MitdemTKG2004isteinGroßteildieserRegelungenindasGesetzinte-griertworden,sodassdieFreqZutVkeineBedeutungmehrhat.

StehennichtgenügendFrequenzenzurVerfügung,kanngemäߧ55Abs.9inVerbindungmit§61TKGdasVerfahrenderAus-schreibungoderderVersteigerungzurAnwendungkommen.

AuchinderletztenStufewirddieÜberschneidungvonderTe-lekommunikationskompetenz des Bundes und der Rundfunk-kompetenz der Länder deutlich. Die Frequenzzuteilungsent-scheidung einerseits und die rundfunkrechtliche Zuweisungandererseits werden gesetzlich koordiniert, indem die Vor-schrift des § 55 Abs. 10 TKG zur Anwendung kommt: »SindBelangederLänderbeiderÜbertragungvonRundfunkimZu-ständigkeitsbereichderLänderbetroffen,istaufderGrundlagederrundfunkrechtlichenFestlegungendasBenehmenmitderzuständigenLandesbehördeherzustellen.«

22 §2Abs.3FreqNPAV.23 §55Abs.5Satz1TKG.24 Frequenzzuteilungsverordnung(FreqZutV)vom27.April2001.

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen III . Aktuelle Nutzung des Rundfunkspektrums

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Nutzung des z.Zt. dem Rundfunkdienst zugewiesenen Fre-quenzspektrumsfürandereFunkdienstealsdenRundfunk-dienst(z.B.Medien-undTeledienste).

Wegen der unterschiedlichen nationalen Besonderheiten derMitgliedstaatenbleibtestrotzRRC-06denMitgliedstaatenvor-behalten,wiedieRessourcenverwendetwerden.DieMöglich-keitenhierfürfindensichindenAbweichungenzwischendeminternationalenFrequenzbereichszuweisungsplanunddenent-sprechendennationalenVollzugsordnungen.

Ausschöpfung des aktuellen telekommunikationsrechtlichen Rahmens

Die telekommunikationsrechtlichen Regelungen schöpfen dieNutzungvonFrequenzendesRundfunkdienstesfürdiedigitaleÜbertragungvonRundfunk-undNicht-Rundfunkdienstenvoll-ständigaus.27

ImFreqNPsindT-DABundDVB-Tals»digitalerTonrundfunk«und »digitaler Fernsehrundfunk« ausgewiesen, d.h. sowohlRundfunkalsauchsonstigeInhalte.

Dem entspricht auch die Präsidentenkammerentscheidung110/1998zuT-DAB28und6/2002zuDVB-T.29

27 FreqBZPV§4Nr.33lit.au.b.28 RegulierungsbehördefürTelekommunikationundPost:AmtsblattNr.

19/1998.29 RegulierungsbehördefürTelekommunikationundPost:AmtsblattNr.

6/2002.

•III. AkTUEllE NUTZUNG dES RUNdFUNkSpEkTRUMS

Für die Digitalisierung der terrestrischen Rundfunkdienstesind kurz- und mittelfristig die folgenden Frequenzbereichevorgesehen:

Lang-, Mittel- und Kurzwellenbänder (untergeordnete Be-deutungfürmultimedialeDienste)

FrequenzbandIII(174bis230MHz,Kanäle5bis12;wirdge-nutztfürterrestrischedigitaleÜbertragungvonRundfunksowiefürTelemedienundTelemediendienste)

FrequenzbandIVundV(470bis862MHz,Kanäle21bis60;UHF-Band,wirdgenutztfürRundfunk)

FrequenzbandV(Teilbereich790bis862MHz,Kanälez.Zt.nur 814 bis 838 MHz, Kanäle 64 bis 66; wird genutzt fürMobilfunk)

1,5GHz-Bereich(1452bis1479,5MHz;wirdgenutztfürMo-bilfunk,RundfunkundRundfunküberSatelliten)

DieFrequenzverteilungenzurNutzungvonDVB-TindenFre-quenzbereichen174bis230MHzsowie470bis862MHzsindbeidervonder InternationalTelecommunicationUnion (ITU)organisiertenRegionalRadiocommunicationConference2006(RRC-06)inGenfgeregeltworden.

Möglichkeiten der Frequenznutzung

FürdiedurchDigitalisierungfreiwerdendenÜbertragungskapa-zitätengibtesfolgendeAnwendungsmöglichkeiten:

BereitstellungweitererÜbertragungskapazitäten fürRund-funkprogramme(einschließlichimStandardDVB-H)

IntegrationvonNicht-Rundfunk-InhaltenindieFrequenzbän-dervonDVB-T-KanälenoderumgewandeltenDAB-/DMB-Ka-nälen

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen IV . Von der Frequenzknappheit zum Frequenzüberangebot

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mit dem der TV-Empfang auf das mobile Telefon übertragenwerden soll, vorallemaberauchdas IPTV (InternetProtocolTelevision),welchesinKapitel5näherbetrachtetwird.

Die Entwicklung ist gekennzeichnet durch die Digitalisierung,d.h.durchdieAblösungderfrequenzverschlingendenanalogenAusstrahlung mittels wesentlich effizienterer, weil frequenz-sparenderdigitalerSendetechnik.WährendbisherdasgesamteRundfunkspektrum für die analoge Technik in Anspruch ge-nommenwurdeunddemzufolgeFrequenzknappheitherrschte,besteht heute im Rundfunkspektrum ein Überangebot an Fre-quenzen.SelbstbeieinerbreitenEinführungvonHDTVbleibteineVielzahlfreizurVerfügungstehenderFrequenzenerhalten.

Neue Verfahren der Inhaltecodierung werden zukünftig dieZusammenlegung der heute übertragenen RundfunkinhalteaufcircaeinVierteldesheutigenSpektrumsermöglichen.Min-destenseinVierteldesfreigewordenenSpektrumskönntenfürNicht-Rundfunk-Inhaltevorgesehenwerden.

DieLänderhabenjedochdiegewonnenenKapazitätsreservensämtlichfürdieÜbertragungvonRundfunkeingefordertbzw.verwendendiesebereits.

Bisher wurden Rundfunkdienste bei der Frequenzzuweisungbevorzugtbehandelt.DiebisherigeTrennungnachPrimär-undSekundärzuweisungkönnte inZukunftallerdingsaufgehobenwerden. Derartige Überlegungen werden auf der WRC-07 inGenfeineRollespielen.

Eine  Statusaufwertung  der  Mobilfunkdienste  im  UHF-Band  in  Eur-

opa würde die Flexibilität erhöhen und mögliche Zwänge für eine 

künftige optimale Organisation dieses Bands beseitigen.31

31 »Mitteilung an den Rat, an das Europäische Parlament, den Europä-ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Re-

Widmungen der Frequenzbereiche

Multimediale  Dienste  lassen  sich  unmittelbar  in  das  Rundfunkfre-

quenzspektrum […] integrieren. Soweit hierbei keine Rückkanaloptio-

nen vorzusehen sind, ist keine Änderung von Zuweisungs- und Nut-

zungsbestimmungen notwendig […].30

DiePlanungvonRückkanälenistaufderRRC-06ausgeschlossenworden, kann aber auf nationaler Ebene als Anwendungsmög-lichkeitberücksichtigtwerden,zumBeispieldurchhybrideNetze,wieetwaüberGSM(GlobalSystemforMobileCommunications)oderUMTS.AuchdafürsindkeineÄnderungendesFreqBZP,desFreqNPoderderNutzungsbestimmungenerforderlich.

IV. VoN dER FREQUENZkNApphEIT ZUM FREQUENZÜBERANGEBoT

Gebot der effizienten Nutzung für das Rundfunkspektrum

DieInhalte»Rundfunk«und»Nicht-Rundfunk«müssenklarvon-einanderabgegrenztwerden.DiesistzumindestdiebisherigeForderung,umdieZuständigkeitendesBundesundderLändervoneinanderzuseparieren.AberdieseAufteilungistnichtlän-gerpraktizierbar:DiebeidenBereichewachsenzusammenundsindnichtmehreindeutigvoneinanderzuunterscheiden.AlsBeispielseidiez.Zt.diskutierteZulassungvonDVB-Hgenannt,

30 »EckpunktefürdiebedarfsgerechteBereitstellungvonÜbertragungs-kapazitäten für Rundfunk und für multimediale Dienste auf Fre-quenzen,diedemRundfunkdienstzugewiesensind«Bundesnetzagen-tur,Amtsblattvom11.Januar2006.

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen IV . Von der Frequenzknappheit zum Frequenzüberangebot

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dieHaushalteangekündigthat.AuchimFalleeinerVerschlüs-selung wäre sicher zu stellen, dass die öffentlich-rechtlicheGrundversorgung gewährleistet bleibt. Ob DVB-T allerdingsausreichend attraktiv bleiben würde, wenn sich die privatenFernsehanbieter von dem terrestrischen Verbreitungsweg zu-rückziehen, muss bezweifelt werden. Private FernsehsenderwieRTLerwägenallerdingsden (Wieder-)Einstieg indieVer-breitung ihrer Programme via DVB-T in einigen Ballungsräu-men.BevorzugtwärejedochdieVerwendungdesneuenMPEG-4-KompressionsstandardszurDatenübertragung.

DieAbsichtderRundfunkveranstaltereine100%igetechnischeReichweiteihrerProgrammezuerzielen,bedingtdieNutzungverschiedener Frequenzbereiche (Satellit und Terrestrik) zurÜbertragung ein und desselben Programms. Die MaßgabenderGrundversorgungundVielfaltssicherungunabhängigvomEmpfangsorttreibendieSendekostenindieHöhe.Geradeländ-licheundabgelegeneRegionenwerdenauchheutenichtüberDVB-TmitRundfunkprogrammenversorgt.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden,dassinDeutschlandDVB-TmitdemaktuellenMPEG-2-StandardkaumHD-fähigseinwird.NurinAustralienwerdenHDTV-Pro-grammemitdiesemStandardausgestrahlt.DieEinführungdesneuenMPEG-4-StandardskönntejedochdenEmpfanghochauf-lösenderProgrammeermöglichen.ZumBeispielinFrankreich,GroßbritannienundNorwegen laufenderzeitTestprogramme,dieHDTVmittelsdesneuenKomprimierungsverfahrensüberDVB-Tsenden.

DerzeitistdieInanspruchnahmevonDVB-TauchausdiesemGrunde noch gering. Dem Digitalisierungsbericht 2007 derGemeinsamenStelleDigitalerZugang(GSDZ)undderArbeits-gemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) nach liegtder Anteil des terrestrischen Empfangs bei den TV-Gerätenbeirund10%. Insgesamt isteinZuwachsdes terrestrischen

Die regulatorische Gleichbehandlung aller von elektronischerKommunikationgenutzterFrequenzenisteinwesentlichesCha-rakteristikumderKonvergenzvonMobilfunk-undMultimediadi-enstenwiebeispielsweisedemMobilfernsehen.DadieErforder-nissederpolitischenEntscheidungenimaudiovisuellenBereichjedochfürdieAllgemeinheitvonbesondererBedeutungsind,gilteshierbeiüberentsprechendeSonderregelungenzuberaten.

Realisierung der Grundversorgung durch den öffentlich-recht-lichen Rundfunk

ImRundfunkstaatsvertragistverankert,dassdieRundfunkan-bieterzurGrundversorgungalleÜbertragungswegenutzenkön-nen.32AuchbeieinerFlexibilisierungderRundfunkfrequenzenistalsozweifelsfreiderGrundversorgungmitRundfunkdiens-tenPrioritäteinzuräumen.DerUmfangderGrundversorgungistjedochzuhinterfragen.

Grundversorgung mit terrestrischer Fernsehübertragung

DieanalogeterrestrischeFernsehübertragungwirdmehrundmehrvonderdigitalenterrestrischenÜbertragungdurchdenDVB-T-Standardabgelöst.DieBundesländerverfahren jedochunterschiedlich hinsichtlich einer flächendeckenden DVB-T-Versorgung.

Einerseits wird argumentiert, dass die Grundversorgung mitfrei empfangbaren Fernsehprogrammen durch DVB-T garan-tiertseinmuss,dau.a.AstradieVerschlüsselungdesprivatenSatellitenfernsehens und eine monatliche Zugangsgebühr für

gionen »Die ITU-Weltfunkkonferenz 2007« EU-Kommission, 02.07.2007(COM(200)371).

32 §52aAbs.2RStV.

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen IV . Von der Frequenzknappheit zum Frequenzüberangebot

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Übertragung von Fernsehsignalen über DVB-H

DVB-T-FrequenzenkönnenganzoderteilweiseauchfürDVB-Hgenutztwerden.PrivateAnbieterhabengroßesInteresseandiesem zusätzlichen Übertragungsweg. Eine aktuelle Aus-schreibungwirdu.a.vondreideutschenMobilfunkbetreibern(T-Mobile,Vodafone,O2)genutzt,umsichfüreinegemeinsamePlattformdienotwendigenFrequenzenzusichern.

DVB-HwirdsichmehrnochalsDVB-TaufBallungsräumekon-zentrieren.EinerderwesentlichenGründeistdiegeringeVer-fügbarkeitvonFrequenzen.ZwaristesZielderBundesländer,einegrößereVerbreitunganzustreben, jedochmussauchaufdiewirtschaftlicheMachbarkeithingewiesenwerden.

Digitale Radioprogramme

Eine terrestrischedigitaleVersorgung ist fürdenRadio-undFernsehempfang auf den gleichen Frequenzbereichen mög-lich, die bisherige Trennung der Empfangswege ist also auf-gehoben. Dies wird bei DVB-T und DMB (Digital MultimediaBroadcasting)bereitspraktiziert.AllerdingssinddieBereicheRadioundFernsehennichtvergleichbar:Währendspätestens2008dieUmstellungderterrestrischenFernsehversorgungaufdasdigitaleDVB-Tabgeschlossenseinwird,kannnichtdavonausgegangen werden, dass die circa 300 Millionen analogenRadioempfangsgeräte in absehbarer Zeit durch digitale Ge-räteersetztseinwerden.Hinzukommt,dassauchDVB-TauswirtschaftlichenGründennichtflächendeckendzurVerfügungstehenwird,währendeinflächendeckenderRadioempfangun-erlässlichist.

Daraus ergibt sich,dassdieheute genutztenanalogenRadio-frequenzenaufabsehbareZeitweitergenutztwerdenundnichtfüralternativeZweckezurVerfügungstehen.

Empfangsvon2005bis2007vomTV-Erst-bisDrittgerätfest-zustellen.33

▲ Abbildung 4: Quelle: Digitalisierungsbericht 2007

InBallungsräumenhatdieVerbreitungüberdasdigitaleDVB-TanAttraktivitätgewonnen,derAnteilstiegvon10,4 (2005)auf12,8Prozent (2006), inBerlin-Brandenburg,derRegion,diezu-erst auf DVB-T umgestellt hat, sogar von 14,5 (2005) auf 19,4Prozent (2006).34 Die Werte für das Jahr 2007 sind wegen derAufschlüsselung nach Bundesländern, nicht mehr nach Bal-lungsräumen,nurbedingtfürdiesenVergleichgeeignet.IndenländlichenRegionensinddieProzentwerteoffensichtlichwegenderausreichendenVersorgungüberSatellitgeringeralsbundes-weitausgewiesen.35

33 Digitalisierungsbericht2007.34 Digitalisierungsbericht2006.35 Digitalisierungsbericht2006.

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

TerrestrikSatellitKabelTerrestrikSatellitKabelTerrestrikSatellit

Drittes TV-GerätZweites TV-GerätErstes TV-Gerät

Kabel

Basis: 36,981 Mio. TV-HH in DeutschlandQuelle: GSZD 06/2007

Erstes Gerät: 36,981 Mio. HHZweites Gerät: 11,621 Mio. TV-HHDrittes Gerät: 2,885 Mio. TV-HH

digitalanalog

8,1 %

23,4 %

8,1 %

3,4 %

21,8 %

47,8 %

17,2 %

1,5 %

10,0 %

1,6 %

49,7 %

4,0 %

18,2 %

19,0 %

1,4 %

9,4 %

45,1 %

18,6 %

Empfang auf den drei meistgenutzten TV-Geräten

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen V . Von der Universalversorgung zur flexiblen Nutzung der Rundfunkfrequenzen

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Dorferreichtwerdenkonnte.DurchdieallmählicheVerbreitungdesTV-KabelsundderSatellitenübertragungistdieserAuftragderUniversaldienstversorgung immer mehr in den Hintergrund ge-treten.DafürwarennebendemgrößerenProgrammangebotauchArgumentederSignalübertragungsqualitätausschlaggebend.

HeutehatDVB-ThinsichtlichdesportablenundmobilenEmp-fangs Vorteile. Auf die noch geringen Prozentwerte der Inan-spruchnahme und das nicht flächendeckende Angebot ist be-reitshingewiesenworden.

Von der Grundversorgung zur wirtschaftlichen Frequenzverwertung

Für die Grundversorgung über analoge terrestrische Verbrei-tungvonRundfunksignalenwarzweifelsfreieineReservierungdesgesamtenRundfunkspektrumsgerechtfertigt,janotwendig.

Die  Grundversorgung  umfasst  »die  essentiellen  Funktionen  des 

Rundfunks  für  die  demokratische  Ordnung  ebenso  wie  für  das 

kulturelle Leben in der Bundesrepublik. Darin finden der öffentlich-

rechtliche Rundfunk und seine besondere Eigenart  ihre Rechtferti-

gung«. Die Gesamtheit der Programmangebote umfasst damit den 

»klassische(n) Auftrag« der Rundfunkanstalten.37

Für die Sicherstellung der Grundversorgung mit Rundfunksi-gnalenistderzeitnichtmehrdasgesamteRundfunkspektrumerforderlich.DieHinweiseaufdieAblösungderanalogenÜber-tragungstechnikdurchdigitaleStandardswieDVB-TundDMBunddiedamitverbundeneeffizientereNutzungderRundfunk-frequenzensowiedieHinweiseaufdenBedarffürdieUmstel-

37 Vgl.BVerfGE73,118–4.Rundfunkentscheidung(04.11.1986).

Digitale Fernsehangebote privater Fernsehsender

DieprivatenProgrammanbieterhabensichandenerstenDVB-T-Projekten inBerlin-Brandenburgbeteiligt.Diehierfür verant-wortlicheLandesmedienanstaltBerlin-Brandenburg(mabb)ge-währtedenprivatenAnbieternZuschüssezudenSendekosten.Nach der Entscheidung der EU-Kommission, die staatlichenZuschüssealsunerlaubteBeihilfeanzusehen36,habensiesichallerdingsmehrundmehrausdemDVB-T-Angebotzurückge-zogen und konzentrieren sich auf die satellitenunterstütztenÜbertragungswegeunddiedort denkbarenVerschlüsselungs-möglichkeiten.Diesgilt inähnlicherWeisefürdieKabelüber-tragungunddieBildungvonPaketangeboten.

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint es demnach fraglich,ob private Fernsehanbieter zusätzliche Frequenzen in An-spruchnehmenwerden.Auchwäredies angesichtsder »Fre-quenzüberlassung«fürRundfunkfrequenzenimGegensatzzuderVersteigerungvonFrequenzenfürprivateTelekommunika-tionsanbieternichtgerechtfertigt.

V. VoN dER UNIVERSAlVERSoRGUNG ZUR FlEXIBlEN NUTZUNG dER RUNdFUNkFREQUENZEN

Analoge Fernsehübertragung

IndenerstenJahrzehntenderFernsehübertragungwarderana-loge terrestrische Weg die einzige Möglichkeit, die Bevölkerungflächendeckend mit Fernsehsignalen zu versorgen. Mit Füllsen-dern musste sichergestellt werden, dass auch das abgelegenste

36 Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.11.2005(IP/05/1394).

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen V . Von der Universalversorgung zur flexiblen Nutzung der Rundfunkfrequenzen

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lungderRadioübertragungvonderanalogenaufdiedigitaleTechnikunddieDiskussionüberDVB-Hbelegen:BereitsheuteistdieallmählicheNeuorientierungvonderRundfunkübertra-gungaufdiezusätzlicheNutzungderFrequenzendurchneuemedialeDiensteweitvorangeschritten.

DasRundfunkspektrumwirdzurSicherstellungderGrundver-sorgungmitInformationsdienstennichtmehrausgelastet.Fre-quenzensindfreigeworden,oderkönnenfreigeräumtwerden,diefüreineandereNutzungzurVerfügunggestelltwerdenkön-nen.MehralsdieseallgemeineFeststellungistandieserStellekaummöglich,aberdieseistgerechtfertigt.

Dabei istDVB-HeinBeispieldafür,dassdiebishergeltendenPrinzipienderFrequenzüberlassungimGegensatzzurVerstei-gerungderFrequenzen fürTelekommunikationsdienstenichtaufrechterhaltenwerdenkönnen.

DVB-HwirdzwareineÜbertragungvonFernsehsignalendar-stellen,daheristesgerechtfertigt,RundfunkfrequenzeninAn-spruch zunehmen. JedochwerdendieDienstedurchprivateTelekommunikationsunternehmenvermarktet unddamit alsoderprivatwirtschaftlichenVerwertung zugeführt.Konsequen-terweise isteineVergabenachvergleichbarenPrinzipiendesTelekommunikationsrechtsnotwendig.

Diese Problematik hat auch die EU-Kommission aufgegriffenundverlangteineRechtfertigung fürdiekostenfreieNutzungdesFrequenzspektrumsalsöffentlicheRessource.Fürdiedeut-scheMedienpolitikgiltesdiesesProblemaufzugreifenundord-nungspolitischeVorschlägezuentwickeln.Andernfallswäreeswahrscheinlich, dass die Europäische Kommission einschlä-gigeEU-Richtlinienerlässt,diedannfürdiedeutschenmedien-politischenInstitutionenbindendseinwerden.

Änderungen im Nutzerverhalten

Insbesondere bei der jüngeren Generation, aber auch im täg-lichenLebenjedesBürgersisteinefundamentaleÄnderungdesNutzungsverhaltenseingetreten.WährendinderVergangenheitRadioundFernsehenInbegriffderInformationsvermittlungwa-ren,übernimmtheutedasInternetmehrundmehrdieseFunk-tion,wobeiesauchzumÜbertragungsmediumfürklassischenRundfunkwird.BeiJugendlichenhatdasInternetdasFernsehenalsInformationsmediumbereitsabgelöst.RundfunkundPressespielenhierbeinurnocheinezunehmenduntergeordneteRolle.

Damit ist die eingangs genannte Rechtfertigung der absolutenPrivilegierungdesRundfunkszurWahrungdesfreienInforma-tionszugangsnichtmehrgerechtfertigtundmussüberdachtwer-den.DasbedeutetnichtautomatischeineForderungnachKom-merzialisierung des Rundfunkspektrums. Vielmehr sollte einekonstruktiveDiskussionübereinenotwendigeFlexibilisierungderNutzungderRundfunkfrequenzenangestoßenwerden.

Fernsehen über das Internet

Durch Erhöhung der Übertragungsraten ist die Versorgungvon Haushalten mit mehreren HDTV (High Definition Televi-sion)-Programmenermöglichtworden.AndieVDSL-InitiativederDeutschenTelekomseihiererinnert.DamitwerdenneueNutzungsformen ermöglicht, wie etwa zeitversetzter Konsumvon Fernsehangeboten, individuell geschaltete Verbindungenbeliebig vieler Fernsehprogramme und Einsatz individuellerSuchmaschinen.

DamitbietetdasIPTVdemKonsumenteneinenhöherenMehr-wertalsdaskonventionelleFernsehangebot.DieserMehrwertistallerdingszurZeitnochmitdeutlichenmonatlichenZusatz-kosten für die Nutzer verbunden. Außerdem beschränkt sich

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen VI . Möglichkeiten der Flexibilisierung des Rundfunkspektrums

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dasAngebotvonIPTVaufabsehbareZeitnuraufdieBallungs-räumeinDeutschland.

Vernachlässigung ländlicher Regionen

DieKlagenübermangelndeVersorgungmitbreitbandigenKom-munikationsanschlüssenimländlichenRaumsindhinlänglichbekannt. Es ist zudem unbestritten, dass Freiberufler sowiekleineundmittlereUnternehmenohneeinenInternet-AnschlussWettbewerbsnachteileerleiden.DiesgiltfürdieheutenormalenDatenübertragungsratenvonbiszu1MbitproSekunde.

Selbstwenn,wiemitVDSLmachbar,sogarÜbertragungsratenvon25MBit/sek.odergar50MBit/sek.angebotenwerdenunddamit die Möglichkeiten des IP-TV erst voll zur Geltung kom-men,istallerdingsfestzustellen,dassRegionenaußerhalbderBallungsräumeaufabsehbareZeitnichtindenGenussdieserDienstekommenwerden:DiedigitaleKluftzwischenStadtundLandwirdsichweitervertiefen.

VI. MÖGlIChkEITEN dER FlEXIBIlISIERUNG dES RUNdFUNkSpEkTRUMS

Priorität für den Rundfunk

Ausdrücklichsollfestgehaltenwerden,dassdiePrioritätfürdieNutzung des Rundfunkspektrums für Zwecke des RundfunkssolangenichtinFragegestelltwird,wiedessenBedarfgerecht-fertigtist.Lediglichsoweitdiesnichtmehrgegebenist,sollendie Frequenzen einer Nutzung für Zwecke der ÜbertragungvonmedialenInhaltezugeführtwerden.DieBedingungenderÜbertragungfürprivatwirtschaftlicheNutzungwerdengeson-dertbehandelt.

Notwendigkeit der Breitbandkommunikation für die Bundesländer

Zu Beginn der Rundfunkübertragung in der BundesrepublikDeutschlandistdieReservierungdesRundfunkspektrumsausGründen der Universaldienstversorgung notwendig und ge-rechtfertigtgewesen.AusheutigerSichtbestehtdasInteresseder Bundesländer allerdings darin, neben der Aufrechterhal-tungderRundfunkversorgungbreitbandigeKommunikationzuermöglichenundzugewährleisten.

Zu Beginn dieser Studie wird Viviane Reding mit ihrer Bot-schaftzitiert,Europamüssezu100ProzentmitbreitbandigenKommunikationsdienstenversorgtwerden.Esstelltsichaller-dingsdieFrage,wiedieseZielsetzungzuerreichenist.

Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versorgung über dasFestnetz nicht möglich (Reichweitenprobleme, OPAL-Gebiete).EinflächendeckenderGlasfaserausbauwirdaufabsehbareZeitnicht realisiertwerdenundFunkdienste (UMTS,WiMAX)ha-benaufdenFrequenzen,aufdenensiebishereingesetztwerdenkönnen,allenfallseinebegrenzteReichweite(biscirca2Kilo-meter,jenachgeografischenBedingungenundFrequenzband),sodassderländlicheRaumaußerhalbderBallungsräumenichtwirtschaftlichversorgtwerdenkann.

DenkbarunddurchausinderpolitischenDiskussionistdieEin-richtungeinesUniversaldienstesfürdenBreitbandanschluss.DieEU-KommissionwilldieserFrage2008ineinemGrünbuchnachgehenundklären,inwieweitBreitbanddiensteindieDefi-nitionundRegulierungderallgemeinenUniversaldienst-Richt-linieaufgenommenwerdenkönnten.DieseAlternativeistabernurgerechtfertigt,wennkeinemarktwirtschaftlichenLösungs-modellemachbarsind.

DieÖffnungderRundfunkfrequenzenfürdiebreitbandigeKom-munikation ermöglicht – aus physikalischen Gründen – eine

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen VII . Bewertung

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größereReichweite:EineBasisstationwürdeeinenRadiusvon10Kilometernversorgenkönnen.DamitisteinwirtschaftlicherEinsatzimländlichenRaumzurealisieren.

Weitere Nutzungsmöglichkeiten für Telekommunikationsdienste

Es bedarf keiner hellseherischen Fähigkeiten, um weitere Te-lekommunikationsdienste zu nennen, für die ein Einsatz imRundfunkspektrumdenkbarundausderSichtdesBetreibersreizvollwäre.ZuerwähnensindinersterLiniedieMobilfunk-betreiber, für die das Rundfunkspektrum aufgrund der grö-ßeren Reichweite der Mobilfunksignale kommerziell außeror-dentlich interessant ist. Aber auch Unternehmen außerhalbder Telekommunikationsbranche könnten das Spektrum ausGründenderReichweitenutzenwollen,wiezumBeispielEner-gieversorgungsunternehmenzurfunkgestütztenAblesungvonVerbrauchsdateninprivatenHaushalten.

Da die Bundesnetzagentur im Jahr 2008 ein umfangreichesSpektrumvergebenwird–dieRedeistvoncirca190MHzindenFrequenzbereichen1,8,2,0und2,6GHz–,isteinvordring-licherFrequenzbedarfimRundfunkspektrumnichterkennbar.DasSpektrummagfürMobilfunkbetreiberwieerwähntinter-essant sein, aber Frequenzknappheit kann nicht als Begrün-dunggeltendgemachtwerden.

Ausblick der EU-Kommission auf die World Radiocommunication Conferences 2007 und 2011

IneinerMitteilungvom2.7.200738greiftdieEuropäischeKom-mission mit Bezug auf die WRC-07 die angestrebte Flexibili-

38 Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament,dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Aus-

sierungvonTeilendesFrequenzbandesaufundempfiehlt,diedurchdieDigitalisierungfreiwerdendenFrequenzressourcenbestmöglichzunutzen.

AufderWRC-07inGenfwerdendiePotentialederdadurchfreigewordenenFrequenzeneinwesentlicherProgrammpunktsein.Die vielfach angestrebte flexiblere Nutzung dieses Frequenz-bereichswird,besondersmitBlickaufdiedeutlicheinfachereVersorgung dünn besiedelter Räume mit Mobilfunkdiensten,erneutbetont.AuchdiebereitsinGrundzügenbestehendeTa-gesordnungderWRC-11greiftdieÜberwindungder»digitalenKluft«, vor allem für ländliche Gebiete, auf. Die Kommissionregt an, die Flexibilisierung der Frequenznutzung als eigen-ständigenTagesordnungspunktaufzunehmenundderThema-tikdienotwendigeBedeutungbeizumessen.

VII. BEWERTUNG

➛ DasRundfunkspektrumistheute füreinprivilegiertesGutreserviert,nämlichdieVersorgungderBevölkerungmitIn-formationen,vornehmlichdurchRundfunksignale.

➛ Dieses Ziel wird heute auch durch die Internetnutzung er-möglicht:DasInternethatzumindesteineergänzendeFunk-tion; bei jugendlichen Nutzern hat es die Informationsbe-schaffungausZeitungenoderFunkundFernsehenbereitsalsersteAnlaufstelleabgelöst.

➛ Die Internetnutzung istausdenbeschriebenenGründenbeiweitemnichtallenBürgernmöglich,zumindestdiebreitban-digenAngebotekönneninländlichenRäumenoftmalsnichtgenutztwerden.

schussderRegionen»DieITU-Weltfunkkonferenz2007«COM(200)371.

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➛ Sollte also Teile des Rundfunkspektrums zur Verfügungstehen,weil diesesnichtmehr vollständig fürZweckedesRundfunks benötigt wird, ist es gerechtfertigt, den Infor-mationsbedarf der Bevölkerung durch breitbandige Inter-neterschließungzudeckenunddafürFunktechnologien inAnspruchzunehmen.DazusolltendieplanungsrechtlichenVoraussetzungenunverzüglichgeschaffenwerden.

➛ ImGegensatzdazuistesausaktuellerSichtnichterforder-lich,dasSpektrumfürdiekommerzielleNutzungzuöffnen.VoraussetzungfürdieFlexibilisierungisteineeinvernehm-licheBedarfsfestlegungfürdieZweckedesRundfunks,diemöglicheUmwidmungdesSpektrumsfürZweckederTele-kommunikationunddieFestlegungderVergabeverfahren.

Glossar

astra: AstraistdasführendeSatellitensystemfürdenDirektempfanginEu-ropaundmit26überAstra-SatellitenempfangbarenHigh-Definition-Kanälenauchwichtigste;HDTV-PlattforminEuropa.

breitband: Die International Telecommunication Union (; ITU) definiert einenDienstalsbreitbandig,wenndieDatenübertragungsrate2048KBit/sek.überschreitet.DasBreitbandportaldesWirtschaftsministeriumsdefinierteinenBreitbandzugangabeinerÜbertragungsratevonmin-destens128KBit/sek.

dab (digital audio broadcast):DAB ist ein digitaler Übertragungsstandard für den terrestrischenEmpfang von Hörfunkprogrammen (T-DAB). Eine Verbreitung überSatellitundKabelistebenfallsmöglich.Imallgemeinensprichtmanvom»Digitalradio«.

dmb (digital multimedia broadcasting):DMBisteindigitalesÜbertragungssystem,mitdemDatenperSatellit(S-DMB)oderterrestrisch(T-DMB)anMobilgeräteübertragenwerden.DabeiwirdderHörfunkstandard; DABumaudiovisuelleInhalteer-weitert. InEuropawirdDMBbislangkaumkommerziellverwendet,allerdingsineinigenProjektengetestet.

dsl (digital subscriber line – dt.: digitaler teilnehmeranschluss):MeistsprichtmanvonDSL,wennüberKupferleitungeneinBreitband-Internetzugangermöglichtwird.

dvb-h (digital video broadcasting – handhelds):DVB-HisteinÜbertragungsstandard,mitdemdigitaleRundfunkpro-gramme auf mobilen Geräten empfangen werden. Die EU-Kommis-sionhatsichimJuni2007fürDVB-HalseinheitlicheseuropäischesMobile-TV-Systemausgesprochen.39

dvb-s (digital video broadcasting – satellite):MittelsDVB-SwerdendiedigitalenFernsehsignaleübereinenSatel-liten,z.B.; Astra,indasSendegebietausgestrahlt.

39 MitteilungderEU-Kommissionvom18.07.2007(IP/07/1118).

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dvb-t (digital video broadcasting – terrestrial):DVB-Tbezeichnetdie terrestrische,alsoerdgebundeneVerbreitungvonFernsehsignalen.

frequenzband: EinFrequenzbandbezeichneteinenFrequenzbereich,alsoeinenTeilbe-reichdeselektromagnetischenSpektrums,derzurtechnischenKommu-nikationsübertragungelektromagnetischerWellenverwendetwird.

gsdz (gemeinsame stelle digitaler zugang): Die GSDZ ist eine von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedien-anstalten (ALM) eingerichtete Stelle, in der bundesweit Fragen desdigitalenZugangsbearbeitetundkoordiniertwerden.

gsm (global system for mobile communications): GSM ist der global am stärksten verbreitete Standard für volldigi-tale Mobilfunknetze. GSM ist die technische Grundlage der D- undE-NetzeinDeutschland.

hd / hdtv (high definition / high definition television): Hiermit wird hochauflösendes Fernsehen bezeichnet. In einer ArtSammelbegriff bezieht sichHDauf eineReihe vonFernsehnormen,diegegenüberdemherkömmlichenFernsehen(SDTV)übereinever-größerteAuflösungverfügen.HDTVistnichtmitdigitalemoderdigi-talemterrestrischenFernsehengleichzusetzen.

hertz: DieMaßeinheitHertzgibtdieAnzahlderSchwingungenproSekundean.DieMaßeinheitMegahertzbezeichneteineMillionSchwingungenproSekunde.ImVergleichdazubezeichnetdieMaßeinheitGigahertzeineMilliardeSchwingungenproSekunde.BeiFrequenzenimGiga-hertz-BereichistdieWellenlängealsosehrkurz.

hybrides netz: DamitwerdenDatenübertragungsnetzebezeichnet, indenverschie-deneMaterialien(z.B.GlasfaserundKupferkabel)und/oderverschie-deneÜbertragungswege(VerwendungeinesLeitersundFunktechno-logie)gemeinsamzurInformationsübermittlunggenutztwerden.

gigahertz (ghz): siehe; Hertz

inhouse coverage: DamitwirddieNetzabdeckungvonFunksignaleninnerhalbvonGe-bäudenbezeichnet.EinehoheAbdeckunggarantierteineguteEmp-fangbarkeitunddamithoheVerbindungsgeschwindigkeiten.

iptv (internet protocol television): Die International Telecommunication Union (; ITU) definiert IPTVals Multimediadienste, wie Fernsehen, Video, Audio, Texte, BilderundDaten,dieüberaufdemInternetProtocolbasierendeNetzeüber-tragenwerden.

isdn (integrated services digital network): MitderAblösungdesanalogenTelefonanschlussesdurchdasdigitaleTelekommunikationsnetzkönnenaufeinemWegDienstewieTelefo-nie, Übermittlung von Fernschreiben (Telex), Teletext und Datenü-bertragunggebündeltwerden.DieBandbreitezurDatenübertragungbeträgtmaximal128KBit/sek.

itu (international telecommunication union): Die ITU in Genf ist eine Unterorganisation der Vereinten Nationen,die sich mit Telekommunikationstechnik auseinandersetzt. Sie istVeranstalter der ; World Radiocommunication Conference (WRC)und der; Regional Radiocommunication Conference (RRC), welcheüberdieFrequenzbandzuweisungentscheiden.

»letzte meile«: ; Teilnehmeranschlussleitung

mediendienstestaatsvertrag (mdstv): DerMDStVistim; RStVinderFassungdes9.; RÄStVaufgegangen.

megahertz (mhz): siehe; Hertz

mpeg (motion pictures expert group): Diese Expertengruppe entwickelte einen KomprimierungsstandardfürVideo-,Bild-undTondateien,beidemeinehoheQualitätderWie-dergabemiteinemgeringenSpeicherbedarfkombiniertwird.FürdieVerbreitungvonRundfunkinhaltensinddieStandardsMPEG-2undMPEG-4vongroßerBedeutung.

opal (optische anschlussleitung): Bei der OPAL-Technik werden Glasfaserkabel für die; Teilnehmer-anschlussleitung genutzt. Die Verwendung von Glasfaser ist nichtkompatibelmitder; DSL-Technik,dieaufherkömmlichenKupferlei-tungenberuht. Innovationen,diebeimDSLzuständigenGeschwin-digkeitssteigerungen führen, sind für OPAL nicht anwendbar. DenAnforderungenanmoderneBreitbandzugänge istdieOPAL-Techniksomitnichtgewachsen.

rrc (regional radiocommunication conference): ; ITU(InternationalTelecommunicationUnion)

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rästv (rundfunkänderungsstaatsvertrag): ÄnderungenundKorrekturenindenBestimmungendes; RStVwer-denbiszudessenÜberarbeitung imRÄStVfestgehalten,diediebe-treffenden Abschnitte des z.Zt. gültigen RStV ergänzt, ersetzt oderaußerKraftsetzt.

rstv (rundfunkstaatsvertrag): ImRStVwerdendieRegelungen fürdieVeranstaltungundVerbrei-tungvonRundfunkinDeutschlandimdualenSystemzusammenge-fasst.

rückkanal: WährendbeimRundfunkempfangdieSignalevomSenderzumEmp-fängerübertragenwerden,bieteteinRückkanaldarüberhinausdieMöglichkeitfürdenEmpfängerselbstSignalezurückandenSenderoderanandereEmpfängerzusenden.WährendbeimSatelliten-,An-tennen-undanalogenKabelempfangeinzweitesNetz,z.B.dasTele-fonnetz, füreinenRückkanalbenötigtwird,bietenz.B.dasdigitaleKabelunddasInternetviaLeiteroderüberFunkfürdenNutzerdieMöglichkeitselbstDatenzuverschicken.EinRückkanal isteineun-verzichtbare Voraussetzung für neue Dienste wie z.B. interaktivesFernsehen.

teilnehmeranschlussleitung (tal), auch»letzteMeile«genannt:DieTAListdieVerbindungzwischenderOrtsvermittlungsstelledesNetzbetreibers und dem Telefonanschluss des Dienstnutzers bzw.Teilnehmers.DieTALhatbeiderLiberalisierungdesTelefonnetzeseinewichtigeBedeutung,dasienichtohneweiteresvonalternativenAnbieternersetztwerdenkann.

teledienstegesetz: ; sieheMediendienstestaatsvertrag

tmg (telemediengesetz): Das Telemediengesetz ist seit dem 01.03.2007 in Kraft und fasstdie vorherigen Regelungen des Teledienstgesetzes (TDG), des Tele-dienstdatenschutzgesetzes(TDDSG)unddes; Medienstaatsvertrags(MDStV)zusammen.EsisteinederzentralenVorschriftendesInter-netrechts.

tkg (telekommunikationsgesetz): DasTKGsolldenWettbewerb imTelekommunikationsbereich regu-lieren.NebenderRegulierungistdaraufzuachten,dassdieangebo-tenenDienstleistungentatsächlichverfügbarsind.

uhf-band: DerFrequenzbereichvon470MHzbis862MHzwirdalsUHF-Bandbezeichnet. Dieses Spektrum wird für die Verbreitung des terres-trischenFernsehensgenutzt.

umts (universal mobile telecommunications system): UMTS bezeichnet den dem GSM nachfolgenden MobilfunkstandardderdrittenGeneration,mitdemdeutlichhöhereDatenübertragungs-ratenalsmitdemGSM-Standardmöglichsind.

universaldienst: Als Universaldienst wird ein Mindestangebot an Telekommunika-tionsdienstleistungen bezeichnet, das für die Grundversorgung derBevölkerung als unabdingbar angesehen wird. Dieser Dienst mussderGesamtheitdermöglichenNutzer flächendeckend,miteinerbe-stimmten Mindestqualität und zu einem erschwinglichen Preis zurVerfügunggestelltwerden.

vdsl (very high data rate digital subscriber line): DieseTechnikstellteinebedeutendeEvolutionder; DSL-Technikdarund ermöglicht dank hoher Übertragungsraten die Umsetzung vonTriplePlay,dergleichzeitigenNutzungvonFernsehen(; IPTV),Inter-netundTelefonieübereinenAnschluss.

wimax (worldwide interoperability for microwave access): WiMAX bezeichnet einen Funkübertragungsstandard mit hoherReichweitefürBreitbandanwendungen,derbiszu70MegabitproSe-kundeübertragenkann.Praktischsindesjedochmeistwenigerals10MegabitproSekunde.BislangwirdWiMAXinDeutschlanderstineinigenGroßstädteneingesetzt.

wlan (wireless local area network): DamitwirdeinlokalesFunknetzwerkbezeichnet,überdaseinbreit-bandigermobilerZugangzumInternetgeschaffenwerdenkann.

wrc (world radiocommunication conference):; ITU(InternationalTelecommunicationUnion)

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen Literatur

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literatur

Ausschuss der Regionen der EU:Stellungsnahme»ÜberwindungderBreit-bandkluft«und»E-Government:Informations-undKommunikations-technologieninderöffentlichenVerwaltungauflokalerundregionalerEbene–innovativeProjekte«vom13./14.02.2007(EDUC-IV-007).

Börnsen/Kiel/Lohmann:»BreitbandfürdenländlichenRaum«,StudiefürdieMedienanstaltBerlin-Brandenburg,2007.

Bundesministerium für Justiz: Frequenzbereichszuweisungsplanverord-nung(FreqBZPV),28.09.2004.

Bundesministerium für Justiz:Frequenznutzungsplanaufstellungsverord-nung(FreqNPAV),26.04.2001.

Bundesministerium für Justiz:Frequenzzuteilungsverordnung(FreqZutV),27.04.2001.

Bundesministerium für Justiz:»Telekommunikationsgesetz(TKG),22.06.2004.

Bundesministerium für Justiz:GrundgesetzderBundesrepublikDeutsch-land,1949.

Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi):»GesamtwirtschaftlicheAus-wirkungenderBreitbandnutzung«,2006.

Bundesnetzagentur: »Eckpunkte für die bedarfsgerechte Bereitstellungvon Übertragungskapazitäten für Rundfunk und für multimedialeDiensteaufFrequenzen,diedemRundfunkdienstzugewiesensind«,Amtsblattvom11.Januar2006.

Bundesnetzagentur:Frequenznutzungsplan,2006.

Bundesverfassungsgericht:73,118-4.Rundfunkentscheidung,1986.

Bundesverfassungsgericht:74,297-5.Rundfunkentscheidung,1987.

Communication Committee der EU-Kommission:»BroadbandAccessintheEU:situationat1July2007«Arbeitspapiervom15.10.2007(COCOM07-50FINAL).

Consumer Electronics Association:»BroadbandinAmerica:Access,UseandOutlook«,2007.

Dörr/Schwartmann:Medienrecht,2006.

eMarketer:»WorldwideOnlineAccess2004–2010«,2006.

EU-Kommission: Pressemitteilung »Kommission eröffnet europäischenBinnenmarktfürMobilfernsehdienste«vom18.07.2007(IP/07/1118).

EU-Kommission:MitteilungandenRatunddasParlament»ZügigerZu-gang zu Frequenzen für drahtlose elektronische Kommunikations-dienstedurchmehrFlexibilität«vom08.02.2007(KOM(2007)50).

EU-Kommission: »Mitteilung an den Rat, an das Europäische Parla-ment,denEuropäischenWirtschafts-undSozialausschussunddenAusschuss der Regionen »Die ITU-Weltfunkkonferenz 2007« vom02.07.2007(COM(2007)371).

EU-Kommission:MitteilungderKommissionandenRat,dasEuropäischeParlament,denEuropäischenWirtschafts-undSozialausschussundden Ausschuss der Regionen: »i2010 – Eine europäische Informati-onsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung« vom 01.06.2005(KOM(2005)229).

EU-Kommission: Pressemitteilung »Staatliche Beihilfen: Kommissionbetrachtet Beihilfe für die Einführung des digitalen terrestrischenFernsehens (DVB-T) in Berlin-Brandenburg als rechtswidrig underläutert, wie digitales Fernsehen gefördert werden kann« vom09.11.2005(IP/05/1394).

GSDZ:Digitalisierungsbericht2007.

GSDZ:Digitalisierungsbericht2006.

Herrmann/Lausen:Rundfunkrecht,2004.

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post: Amtsblatt Nr.19/1998.

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post: Amtsblatt Nr.6/2002.

StaatsvertragfürRundfunkundTelemedien(RStV),geändertdurchden9.Rundfunkänderungsstaatsvertrag(RÄStV)2007.

Serie EU-Medienpolitik bereits erschienen:

Kleist, Thomas /Lamprecht-Weißenborn, Nicola:  Der europäische Rechtsrahmen für die elektronische Kommunikation. 

Reformpläne und neue Regulierungsansätze, Kurzstudie im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (Berlin), November 200�

Kleist, Thomas/Lamprecht-Weißenborn, Nicola/Scheuer, Alexander:   Audiovisuelle Mediendienste heute und morgen: Die Revision der EG-

Fernsehrichtlinie, Kurzstudie  im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung (Berlin), April 200�

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Arne Börnsen Möglichkeiten zur flexibleren Nutzung der Rundfunkfrequenzen

dER AUToR

Arne Börnsen,

Diplom-Ing.,war13JahrelangMitglieddesDeutschenBundes-tages,dabeiu.a.SPD-BundestagsfraktionssprecherfürPostundTelekommunikation,VorsitzenderdesAusschussesfürPostundTelekommunikation sowie Mitglied des Infrastrukturrates beider ehemaligen Deutschen Bundespost. In diesen Funktionenwar er maßgeblich beteiligt an der Privatisierung der ehema-ligenDeutschenBundespostundanderLiberalisierungdesTe-lekommunikationsmarktes.

Von1998bis2000warBörnsenVizepräsidentderRegulierungs-behördefürTelekommunikationundPost–derheutigenBundes-netzagentur – und anschließend bei dem Beratungsunterneh-menA.T.KearneyGmbHtätig.Seit2003arbeiteterfreiberuflichinderBeratung, ausgerichtet auf die Schnittstellen vonWirt-schaft,RegulierungundPolitik.

SeitBeginn2006moderiertBörnsenden IT-DialogderFried-rich-Ebert-Stiftung.

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ISBN 978-3-89892-803-8www.fes.de/medienpolitik

E U - M E D I E N P O L I T I K

MÖGLICHKEITEN ZUR FLEXIBLEREN NUTZUNG DER RUNDFUNK-FREQUENZENIst die Trennung der Telekommunikations- und Rundfunkfrequenzen noch gerechtfertigt?

Arne Börnsen

FES-EUM Frequenzen RZ• 31.10.2007 9:00 Uhr Seite 1